Bildung und Teilhabe

Fördermöglichkeiten des Jobcenters - Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildung und Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können zusätzlich zum monatlichen Regelbedarf des Jobcenters sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ berücksichtigt werden.

Dies kann sein:

• Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie Schulausflüge und mehrtätige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler

• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, dazu gehören z. B. Schultasche, Sportsachen und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial

• Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler

• Leistungen der außerschulischen Lernförderung, wenn schulische oder schulnahe Angebote der Nachhilfe (z. B. durch einen Förderverein) nicht ausreichen, um Lerndefizite zu beheben.

• Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler

• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z. B. Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten

Anträge bzw. entsprechende Antragsvordrucke sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bildungspaket.bmas.de

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