Beruf des Monats Juni 2026
Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Berufstyp anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst und in der Industrie
Ausbildungsart duale Ausbildung im Ausbildungsbereich IHK (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
Was macht man in diesem Beruf?
Umwelttechnologen und -technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft stellen sicher, dass Abfälle jeglicher Art angenommen, sortiert, wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden. In der Städtereinigung organisieren sie z.B. den Fahrzeugeinsatz der Müllabfuhr, optimieren Touren und sorgen an Sammelstellen für die Aufstellung und regelmäßige Leerung von Containern zur Mülltrennung. In Abfallwirtschaftsbetrieben, Wertstoffhöfen, Recycling- oder Aufbereitungsanlagen steuern sie alle Abläufe der Abfallbehandlung. Sie weisen Arbeitskräfte ein, beurteilen, welche Abfälle wiederverwertet und welche entsorgt werden müssen, und überwachen Sortier-, Trennungs- und Verbrennungsanlagen. Regelmäßig inspizieren sie Deponien für die Lagerung von Sonderabfällen, analysieren Sickerwasser und Böden und führen Messungen durch, um sicherzustellen, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Umwelttechnologen und -technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft arbeiten in erster Linie
- im Freien auf Deponien
- in geschlossenen oder halb offenen Räumen an Betriebsanlagen
- in Leitständen
- in Labors
- in Büroräumen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Im Jahr 2024 gab es im Ausbildungsbereich Industrie und Handel 105 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 52 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, jeweils 24 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss bzw. die Hochschulreife.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Beobachtungsgenauigkeit (z.B. zuverlässiges Erkennen von nicht wiederverwertbaren Abfällen)
- Handgeschick (z.B. Bedienen von Abfallverwertungs-, Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen)
- Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. schnelles Eingreifen bei Störungen in Betriebsabläufen von Abfallbeseitigungsanlagen)
- Technisches Verständnis (z.B. Durchführen von Wartungsarbeiten an Abfallverwertungs-, -behandlungs- und -beseitigungsanlagen samt Fehlerbehebung)
- Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Erstellen von kommunalen Entsorgungsplänen; Planen von Fahrzeugeinsätzen der Müllabfuhr)
Charakteristische körperliche Anforderungen:
Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.
- Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. bei Wartung oder Reparatur von Abfallverwertungsanlagen in unbequemen Körperhaltungen gebückt, in der Hocke oder über Kopf arbeiten)
- Robuste Gesundheit (z.B. in offenen Hallen sowie im Freien auf Deponien bei Kälte, Nässe und Zugluft arbeiten; Kontakt zu Infektionserregern)
- Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Anlagenteile ein- und ausbauen; Reparaturen an den Pressen und Förderbändern ausführen; Sperrmüll zur Entsorgung abholen)
- Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. in Leitständen und im Labor Messwerte ablesen; Anlieferpapiere für Abfälle kontrollieren)
- Gesunde, widerstandsfähige Haut an Händen und Armen (z.B. mit Abfallstoffen, Säuren, Laugen, Farben, Lacken und Mineralölen umgehen)
- Gesunde Atemwege und Lunge (z.B. bei der Probenentnahme keimhaltigen Stäuben ausgesetzt sein)
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
- Mathematik: z.B. um Entsorgungskosten zu berechnen
- Chemie/Physik/Biologie: z.B. um Gefahren für die Umwelt einzuschätzen
- Werken/Technik: z.B. um Pressen und Förderbänder zu reparieren
Was verdient man in der Ausbildung?
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel öffentlicher Dienst (kommunale Arbeitgeber) (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.293 €
2. Ausbildungsjahr: 1.343 €
3. Ausbildungsjahr: 1.389 €
Weitere Informationen
Berufe – aktuell, umfassend, multimedial
Alles über Ausbildung, Berufswahl und Bewerbung – Infos für Jugendliche, Lehrkräfte und BO-Coaches, Eltern und Erziehungsberechtigte
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www.arbeitsagentur.de – Bei den Dienststellen vor Ort (Startseite) kann man z.B. einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Weitere Informationen zum Beruf unter
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