Ausbildungsberuf des Monats April 2026
Fachkraft im Fahrbetrieb
Berufstyp anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Nahverkehr
Ausbildungsart duale Ausbildung im Ausbildungsbereich IHK (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Lernorte Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs): Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Fahrkartenverkaufsstellen, Reparaturwerkstätten, Fahrzeughallen und Berufsschule
Was macht man in diesem Beruf?
Fachkräfte im Fahrbetrieb überprüfen vor Fahrtantritt die Betriebssicherheit und Sauberkeit der Fahrzeuge. Sie führen Busse, Straßen- oder U-Bahnen entsprechend den Fahrplänen. Als Fahrer/innen oder Servicepersonal verkaufen sie Fahrkarten, beraten Kunden über Verbindungen oder Fahrpreise und entschärfen Konfliktsituationen. Bei Betriebsstörungen informieren sie die Fahrgäste und die Leitstelle, beseitigen kleinere Fahrzeugstörungen selbst, sichern Unfallstellen ab oder leisten im Notfall Erste Hilfe. Im Innendienst organisieren sie den Fahrzeugpark und planen den Personaleinsatz. Außerdem wirken sie bei Kalkulationen, Marketing-Maßnahmen, z.B. zur Verkaufsförderung und Kundenbindung, sowie der Fahrplangestaltung mit und sind in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Im technischen Service sorgen sie für die Betriebs- und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Fachkräfte im Fahrbetrieb arbeiten in erster Linie
- am Steuer eines Fahrzeugs des öffentlichen Nahverkehrs, z.B. Bus oder Straßenbahn
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
- in Bus- und U-Bahnhöfen sowie auf Bahnsteigen
- in Büroräumen und Leitstellen
- an Kundenschaltern
- in Werkhallen und Werkstätten
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Im Jahr 2024 gab es 513 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 50 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 27 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss. 19 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 2 Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen.
Für den Zugang zur Ausbildung wird jedoch z.B. gefordert:
- Mindestalter von 17 Jahren
- Führerschein der Klasse B
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch medizinisch-psychologische Eignungsuntersuchung
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Beobachtungsgenauigkeit (z.B. frühzeitiges Erkennen von Gefahrsituationen an Haltestellen und Bahnhöfen)
- Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.B. schnelles Erkennen von Verkehrssituationen; schnelles Reagieren in Gefahrensituationen und bei Fehlfunktionen)
- Konzentration (z.B. sicheres Führen von Verkehrsmitteln auch unter erschwerten Bedingungen)
- Daueraufmerksamkeit (z.B. Beachten von Anzeigen, Verkehrszeichen und der Fahrstrecke während teilweise langer Fahrten)
- Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. unmittelbares Reagieren auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer)
- Auge-Hand-Koordination (z.B. Steuern des Fahrzeugs in ständiger Abstimmung mit der Verkehrssituation)
- Handwerkliches Geschick (z.B. Durchführen von Reparaturen an den Fahrzeugen)
- Technisches Verständnis (z.B. Kontrollieren der Betriebssicherheit; eigenständiges Beseitigen kleinerer Fahrzeugstörungen)
- Räumliche Orientierung (z.B. Fahren von unbekannten Strecken bei Umleitungen)
Charakteristische körperliche Anforderungen:
- Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. einen Linienbus lenken)
- Sehvermögen für die Ferne - auch korrigiert (z.B. das Fahrzeug sicher führen; Verkehrszeichen rechtzeitig erkennen; den übrigen Verkehr beobachten)
- Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. in der Leitstelle das Geschehen auf den Bahnsteigen mittels Videokamera überwachen)
- Räumliches Sehvermögen (z.B. beim Rangieren und Rückwärtsfahren Abstände richtig einschätzen)
- Sehvermögen im Dunkeln/in der Dämmerung - Dämmerungssehen (z.B. das Fahrzeug nachts oder in der Dämmerung lenken)
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
- Deutsch: z.B. um Auskunft über Linienverbindungen zu geben
- Mathematik: z.B. um Verkaufspreise zu ermitteln
- Physik: z.B. um die Betriebsbereitschaft von Verkehrsmitteln zu prüfen
- Technik: z.B. um die Betriebssicherheit von Bussen zu prüfen
Was verdient man in der Ausbildung?
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel öffentlicher Dienst (kommunale Arbeitgeber) (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.293 €
2. Ausbildungsjahr: 1.343 €
3. Ausbildungsjahr: 1.389 €
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Beispiel privates Verkehrsgewerbe (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: 745 € bis 1.270 €
2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.333 €
3. Ausbildungsjahr: 977 € bis 1.401 €
Weitere Informationen
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www.arbeitsagentur.de – Bei den Dienststellen vor Ort (Startseite) kann man z.B. einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Weitere Informationen zum Beruf unter
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