Ausbildungsberuf des Monats März 2026
Metallbauer/in - Konstruktionstechnik
Berufstyp anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
Was macht man in diesem Beruf?
Metallbauer/innen der Fachrichtung Konstruktionstechnik fertigen und montieren Überdachungen, Fassadenelemente, Tore, Fensterrahmen oder Schutzgitter aus Stahl oder anderen Metallen. Häufig stellen sie Einzelstücke speziell nach Kundenwunsch her. Sie richten sich nach technischen Zeichnungen, wenn sie von Hand oder maschinell Leichtmetalle oder Stahl be- und verarbeiten. Sie reißen Metallplatten, -rohre oder -profile an, schneiden sie zu und formen sie. Dann schweißen, nieten oder schrauben sie die einzelnen Bauteile zusammen. Bei der Montage vor Ort bauen sie auch Schließ- und Sicherheitsanlagen ein und installieren z.B. mechanische, hydraulische und elektrische Antriebe für Tor- oder Sonnenschutzanlagen. Außerdem warten sie ihre Produkte und halten sie instand
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Metallbauer/in der Fachrichtung Konstruktionstechnik arbeiten in erster Linie
- in Werkstätten
- in Werkhallen
- auf Baustellen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
- im Freien
- bei Montageeinsätzen bundesweit oder im Ausland
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Im Jahr 2024 gab es 3.408 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 45 Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss, 40 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. 9 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 4 Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. 6 Prozent der Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen hatten vor Ausbildungsbeginn eine Berufsfachschule absolviert.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Handgeschick (z.B. Abmessen, Anreißen und Zuschneiden von Blechen und Profilen)
- Auge-Hand-Koordination (z.B. Setzen einer Linie von Schweißpunkten)
- Handwerkliches Geschick (z.B. Nieten, Verschrauben und Schweißen der geschmiedeten Teile)
- Technisches Verständnis (z.B. Installieren und Überprüfen mechanischer, hydraulischer und elektrischer Antriebe für Tor- oder Sonnenschutzanlagen)
- Zeichnerische Befähigung (z.B. Zeichnen von funktionalen Wandaufbauten)
- Rechenfertigkeiten (z.B. Ermitteln von Flächen, Volumina und Massen; Auswerten von technischen Zeichnungen; Berechnen des Materialbedarfs für Metallkonstruktionen)
- Sorgfalt (z.B. millimetergenaues Einpassen von Scharnieren, Schlössern, elektrischen Antrieben)
- Umsicht (z.B. Beachten der Sicherheit von Kollegen und Kolleginnen sowie Passanten beim Montieren von Metallkonstruktionen wie Geländern oder Toren und beim Arbeiten auf Montagebühnen und Gerüsten)
- Robuste Gesundheit (z.B. im Freien und in Rohbauten bei Kälte, Hitze, Wind oder Regen arbeiten)
- Schwindelfreiheit (z.B. auf Gerüsten, Dächern und Steigleitern in größerer Höhe arbeiten)
- Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. mit Winkelmesser, Lot und Wasserwaage alle Winkel und die Dachneigung nachmessen)
- Gesunde Atemwege und Lunge (z.B. beim Schweißen, Löten und Kleben Rauchgasen und Dämpfen ausgesetzt sein; Atemschutz tragen)
Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen
U. a. können folgende gesundheitliche Einschränkungen bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen:
Störungen der Bewegungskoordination, Gleichgewichtsstörungen (z.B. im Metallfassadenbau auf Gerüsten und Arbeitsbühnen arbeiten)
Schwindelneigung (z.B. auf Gerüsten, Arbeitsbühnen und Dächern Bauteile montieren)
Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. mit Vermessungsgeräten, Nivellierinstrumenten, Gliedermaßstäben, Winkelmessern und Bandmaßen die Maßhaltigkeit der Bauteile überprüfen)
Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.
- Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
- Werken/Technik: z.B. um Werkstoffe fachgerecht zu bearbeiten
- Mathematik: z.B. um Flächen, Volumen und Massen zu berechnen
- Physik: z.B. um Schaltpläne zu erstellen
Was verdient man in der Ausbildung?
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 1.130 €
2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.183 €
3. Ausbildungsjahr: 977 € bis 1.307 €
4. Ausbildungsjahr: 1.014 € bis 1.363 €
Weitere Informationen
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www.arbeitsagentur.de – Bei den Dienststellen vor Ort (Startseite) kann man z.B. einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Weitere Informationen zum Beruf unter
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